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Die Städte Bonn, Königswinter und ab 01.04.2026 auch Bad Honnef erheben eine Beherbergungssteuer. Diese wird auf alle Übernachtungen (auch Geschäftsreisen) berechnet und beträgt derzeit in Bonn 7%, in Königswinter und Bad Honnef 5% auf den Übernachtungspreis vom für die Beherbergung aufgewendeten Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Sonstige Dienstleistungen, z.B. Frühstück, unterliegen nicht dieser Steuer. Diese Abgabe wird direkt im Hotel bezahlt und ist im Übernachtungspreis nicht enthalten.