In Sichtweite der Grillplätze befinden sich genügend Müllcontainer zur Abfallentsorgung. Da es schon häufiger zu Verunreinigungen rund um die Grillplätze in der Rheinaue gekommen ist, bittet die Stadtverwaltung grundsätzlich darum, die Plätze sauber zu hinterlassen, auch im Interesse der nachfolgenden Besucherinnen und Besucher.
Abweichend von den ausgewiesenen Grillplätzen ist das Grillen in der Rheinaue – wie auch in anderen öffentlichen Grünflächen - im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind.
Ausdrücklich verboten ist das Grillen in Zieranlagen Japanischer Garten, Rosengarten, Blindengarten und Deutscher Garten im Freizeitpark Rheinaue sowie auf den Spiel- und Bolzplätzen, auf der Hundefreilauffläche und in den Schutzhütten.
Bitte nehmen Sie auf den Park und andere Personen Rücksicht. Bitte beachten Sie dabei auch, dass der Park nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden darf, Stromaggregate und Tonanlagen aller Art wie Stereoanlagen nicht betrieben sowie Hunde nicht frei laufen gelassen werden dürfen. Auch Baden im See, Surfen, Fahren mit eigenen Booten, Betreten der Inseln im See sowie Zelten und offenes Feuer sind nicht gestattet.
Eignung
für Gruppen
für Schulklassen
für Familien
für Individualgäste
Haustiere erlaubt
Senioren geeignet
für Kinder (jedes Alter)
Kinderwagentauglich
für Kinder (0-3 Jahre)
für Kinder (3-6 Jahre)
für Kinder (6-10 Jahre)
für Kinder (ab 10 Jahre)
Zahlungsmöglichkeiten
- Eintritt frei
Autor:in
Organisation
Bonn-Information
Lizenz (Stammdaten)
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